IT-Planungsrat: „Einer für Alle“ bleibt das OZG-Umsetzungsprinzip

Im Konjukturpaket, das am 3. Juni beschlossen wurde, sind neben Mehr­wert­steuer­senkung, Kinder­bonus etc. unter Punkt 41 auch 3 Milliarden Euro für die Um­setzung des Online­zugangs­gesetzes vorgesehen. Der zuständige IT-Planungs­rat hat heute skizziert, nach welchen Maß­gaben diese Mittel verwendet werden sollen.

Der Fahrplan, den die FITKO (Föderale IT-Kooperation) als operative Basis des IT-Planungs­rats heute im Anschluss an die Sonder­sitzung bekannt gegeben hat, sieht eine Strategie „nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘“ vor. Die OZG-Leistungen sind dabei so gedacht, dass man sie mit „Services“ in der IT vergleichen könnte: über­greifend wieder­verwendbare und anpass­bare Funktionen mit definierten Übergabe­punkten zu anderen Funktionen, „damit – egal wo und wann – jede Verwaltungs­leistung nutzer­freundlich und mit nur wenigen Klicks online zur Verfügung gestellt werden kann“, wie es Bundes-CIO Dr. Markus Richter formuliert.

Zu den Kriterien dieser Verwaltungs­leistungen gehören auch „Offene Standards und Open Source“. Dies sind die fünf Punkte im Einzelnen:

  1. „Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘ umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcen­schonende flächen­deckende OZG-Umsetzung.
  2. Die Digitalisierung der Verwaltungs­leistungen folgt sechs Prinzipien ‚Relevanz‘, ‚Nutzer­freundlichkeit, ‚Geschwindig­keit‘, ‚Einer für Alle/Wirtschaftlich­keit‘, ‚Innovation und nachhaltige technische Qualität‘, ‚Offene Standards und Open Source‘.
  3. Bereits etablierte und leistungs­fähige Arbeits­strukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
  4. Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunktur­programm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die not­wendigen Kapazitäten der IT- Dienstleister bereit.
  5. Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden.“

Das passt zum FIT-Store-Modell, das die Lösungsdistribution übernehmen soll; der DATABUND kritisierte als Vertreter der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor schon kurz nach der Vorstellung des FIT-Store-Vorhabens im Juli das Prinzip „Einer für Alle“: So bräuchten kleine und große Kommunen ganz unter­schied­liche Lösungen, konstruktiver Wett­bewerb unter den Anbieter werden verhindert, während Landes­dienstleister mutmaßlich bevorzugt würden. Außerdem gebe es „erhebliche Sicherheits­bedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘“. Vonseiten der FITKO war darauf zu hören, dass das Store-Konzept sich noch in der Diskussion befinde:

„Wie der FIT-Store am Ende umgesetzt wird, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.“

Mit dem heutigen Beschluss des IT-Planungs­rats dürfte sich daran noch nichts geändert haben. Allerdings ist die „Einer für Alle“-Logik damit wohl festgeschrieben.

Das Onlinezugangsgesetz ist momentan der maßgebliche Aufgaben­plan zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Es sieht vor, dass bis Ende 2022 insgesamt 575 Fach­verfahren in der deutschen Verwaltung digitalisiert werden. Das BMI hat zu diesem Thema eine eigene Infoseite aufgesetzt und diverse Online-Hilfen für Kommunen online.