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Künstliche Verknappung: Die Wettbewerbszentrale klagt gegen Zalando

Eine Unterlassungsklage gegen Online-Händler Zalando hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Wettbewerbshüter werfen dem Unternehmen irreführende Werbung vor. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale hat Zalando auf seiner Internet-Präsenz mit Hinweisen wie „3 Artikel verfügbar“ einen subtilen Druck auf Kaufinteressenten ausgeübt, sich mit der Bestellung zu beeilen.

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