Einkommensteuerrecht: Krankheitskosten gehören in die Steuererklärung

Sofern Krankheitskosten nicht durch die Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung erstattungsfähig sind, sind diese als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Im Moment werden diese Aufwendungen allerdings um eine „zumutbare Belastung“ in Höhe von 1–7 % der Einkünfte gekürzt. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von der Höhe der Einkünfte, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab.

Einkommensteuerrecht: Kreditkartenunterschrift gilt als Zahlungsbeleg

Bei Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bekanntich das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten erst bei Zahlung abzugsfähig sind. Das Datum der Rechnungsstellung ist unbeachtlich. Der genaue Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit kann dennoch abweichen, namentlich bei Kreditkartenzahlungen.

Single Euro Payments Area: Es ist höchste Eisenbahn für die SEPA-Umstellung

Bis zum 1. Februar 2014 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungs- und sonstigen Systeme, die mit Zahlungen in Verbindung stehen, an den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum angepasst haben. Spielraum gibt es keinen, denn der 1. Februar ist gesetzlich verbindlicher Schlusstermin. Wir befragten Nina Hoffmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zum Stand der Umsetzung in den Unternehmen.

Lohnfortzahlung im Katstrophenfall: Das Beschäftigungsrisiko bei Hochwasser tragen die Unternehmen

Das Juni-Hochwasser 2013 hat hunderte von Betrieben lahmgelegt, so dass der Produktionsbetrieb deshalb stillstand bzw. noch stillsteht und die Unternehmen ihre Dienstleistungen nicht anbieten konnten oder können. Neben den materiellen Schäden schlägt noch ein weiterer Aspekt heftig zu Buche: die Lohnkosten des Produktionsausfalls. Muss ein Unternehmen seine Mitarbeiter auch für den Zeitraum bezahlen, in dem …