Customer Experience: Online-Shopper kaufen am liebsten auf Rechnung

Mit 150 Test­käufen hat ibi research an der Uni­versität Regens­burg aus­probiert, wie die Geschäfts­abwicklung deutscher Online-Shops funk­tio­niert, und die Er­gebnisse in der ibi-Mystery-Shopping-Studie 2016 sortiert: Zwar haben sich branchen­übergreifend gute Standards heraus­gebildet, doch bei der Retouren­abwicklung oder beim Einsatz der diversen Zahlungs­verfahren gibt es noch deut­liche Unterschiede.

OroCommerce: Die erste offene E-Commerce-Plattform für B2B ist da

© Oro, Inc.

Das kali­fornische Unter­nehmen Oro hat mit OroCommerce eine E-Commerce-Lösung für den B2B-Handel vor­gestellt. Nach Angaben der Firma ist es das erste Open-Source-Produkt auf dem Markt. Die Features umfassen unter anderem eine Kunden­verwaltung, ein Manage­ment von Käufer-Verkäufer­beziehungen für mehrere Organi­sationen, kunden­gruppen­spezifische Preis­listen und Waren­kataloge sowie die Möglich­keit zum Defi­nieren auto­matisierter Geschäfts­prozesse für Kunden und Verkaufskanäle.

E-Commerce: Der Mittel­stand macht sein Online-Geschäft mit B2B

© KfW Research

Eine Sonder­auswertung des KfW-Mittel­stands­panels 2016 zeigt, dass im E-Commerce für den deutschen Mittel­stand noch deut­lich mehr drin wäre: 2015 wurden nur 4 % der Jahres­umsätze über Online-Vertriebs­wege erzielt (153 Milliarden Euro), wobei ganze 84 % der mittel­ständischen Unter­nehmen bisher noch gar keinen Web­vertrieb nutzen. Zuletzt hatte DHL in einer eigenen Studie ein Wachs­tum des inter­nationalen Online-Geschäfts bis 2020 auf …

Online-Shop: Oxid ist über HTTP-Requests verwundbar

Kriminelle können sich mithilfe spezieller HTTP_GET- und HTTP_POST-Requests Administratorrechte für das Shop-System Oxid verschaffen und dann zum Beispiel Kunden- oder Produktdaten auslesen und manipulieren. Davor warnt der Hersteller in einer aktuellen Mitteilung selbst. Betroffen sind alle Oxid-eShop-Versionen bis 5.2.x (Enterprise Edition) und 4.9.x (Professional Edition und Community Edition).

Irreführend: Das OLG Köln rügt Amazons Prime-Bestellknopf

Amazon darf den Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht mehr verwenden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, diese Beschriftung – mit der Kunden zum Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft bewegt werden sollen – sei irreführend. Der Kunde werde mit der Schaltfläche nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass er damit ein letztlich zahlungspflichtiges Angebot annehme.