Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz: BAuA-Ratgeber gibt Praxistipps zu kniffligen Fragen

Um dem Arbeitsschutzgesetz gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber unter Umständen personenbezogene Daten wie etwa die Körpergröße erfassen. Auf der anderen Seite darf er nicht mehr Daten erfragen als unbedingt nötig, und er muss diese sach- und fachgerecht speichern. Die Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA) hat nun einen Bericht ver­öffentlicht, mit dem sie konkrete …