Klarnamenpflicht: Facebook muss vorläufig keine Pseudonyme dulden

Facebook hat sich erfolgreich gegen die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gewehrt, Benutzerkonten unter einem Pseudonym zuzulassen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Facebook Ireland Limited stattgegeben (Az. 15 E 4482/15): Zwar schreibe das deutsche Recht Dienstanbietern vor, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

Irreführend: Das OLG Köln rügt Amazons Prime-Bestellknopf

Amazon darf den Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht mehr verwenden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, diese Beschriftung – mit der Kunden zum Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft bewegt werden sollen – sei irreführend. Der Kunde werde mit der Schaltfläche nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass er damit ein letztlich zahlungspflichtiges Angebot annehme.

Alternative Streitbeilegung: Online-Händler müssen die ODR-Plattform verlinken

Am 9. Januar 2016 ist die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) Nr. 524/2013 in Kraft getreten. Diese Online-Streitbeilegungsverordnung hat wichtige Folgen für Online-Händler: Sie müssen auf ihren Seiten künftig einen Link auf die entsprechende EU-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ setzen. Die Stelle ist zwar erst für den 15. Februar funktionsfähig versprochen, aber die Verlinkung ist bereits jetzt Pflicht. Wer es versäumt, …

Urteil: Der BGH klärt die Haftung für verlinkte Inhalte

Wer auf Internet-Angebote Dritter verlinkt, haftet nicht uneingeschränkt für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Urteilsbegründung zu einem Urteil vom 18. Juni 2015 klargestellt (Az. I ZR 74/14). Die Richter bestätigten zwar, ein Seitenbetreiber sei verpflichtet, die zu verlinkenden Inhalte zu prüfen. Haftbar gemacht werden könne er aber nur, wenn es ihm …