Einkommensteuerrecht: Krankheitskosten gehören in die Steuererklärung

Sofern Krankheitskosten nicht durch die Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung erstattungsfähig sind, sind diese als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Im Moment werden diese Aufwendungen allerdings um eine „zumutbare Belastung“ in Höhe von 1–7 % der Einkünfte gekürzt. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von der Höhe der Einkünfte, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab.