Gefahrstoffe beurteilen auch für KMU leicht gemacht

Immer noch jährlich mehr als 4000 Vergiftungsfälle und über 35.000 Verdachtsfälle einer Berufskrankheit sind in Deutschland auf chemische Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Jede zweite von mehr als 100 Grundchemikalien wird durch die Europäische Altstoffverordnung bei einsatz am Arbeitsplatz als sicherheitsbedenklich eingestuft. Häufig sind die Gefährdungen zudem noch schwer zu erkennen. Sogar harmlose Stoffe können bei bestimmten Tätigkeiten zum Gefahrstoff werden.

So gehören Feuchtarbeit bei Friseuren oder das durch Mehlstaub ausgelöste Bäckerasthma zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten. Trotzdem konnte nur rund jeder vierte Beschäftigte die Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes sicher bejahen, als ihm diese im Rahmen einer Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestellt wurde.

Die neue Technische Regel TRGS 400 soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Sie eröffnet vor allem kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen.

Diese können in Technischen Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer „mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung“ des Herstellers eines chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Hiermit leistet die TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines chemischen Stoffes verpflichtet. Die Technische Regel TRGS 400 steht als Download zur Verfügung.

(BauA/ml)