Chemikalienverordnung REACH: Europäische Kommission senkt REACH-Gebühren

Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag eine Gebührensenkung für kleinere und mittlere Chemieunternehmen beschlossen. Beantragen Unternehmen einen Alternativnamen oder eine harmonisierte Kennzeichnung eines Stoffes, kann die Europäische Chemikalienagentur dafür Gebühren erheben. Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Firmen zu erhalten, hat die Kommission diese Gebühren zum Teil drastisch gesenkt.

Kleinstunternehmen werden nun um 90, kleine um 60 und mittlere Unternehmen um 30 % weniger bezahlen müssen. Diese Gebühren sind zu entrichten, wenn Unternehmen eine alternative chemische Bezeichnung für einen Stoff oder die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beantragen. Unternehmen können auch den neuen Alternativnamen in einer bestimmten Zahl weiterer Gemische verwenden, ohne hierfür eine Zusatzgebühr zahlen zu müssen.

Weitere Erleichterungen für KMU:

  • Demnächst wird die Kommission die wichtigen Leitlinien für die Zulassung in allen EU-Amtssprachen veröffentlichen. Inzwischen lässt die ECHA weitere zentrale Leitlinien und Instrumente zu anderen Schlüsselfragen übersetzen. Einige davon wurden in den vergangenen Wochen bereits in 22 Sprachen veröffentlicht.
  • In Fragen, die REACH und CLP betreffen, erhalten KMUs Hilfestellung durch ihre nationalen Helpdesks.
  • Außerdem wurden von Kommissions- und ECHA-Mitgliedern sowie sechs Industrieverbänden Lösungsvorschläge ausgearbeitet, die den Unternehmen in der Praxis dabei helfen sollen, alles für die REACH-Registrierung Erforderliche vor Ablauf der Frist am 30. November 2010 in die Wege zu leiten.

Weitere Informationen zu REACH stehen hier im MittelstandsWiki und auf den Webseiten der Kommission zur Verfügung.

(EU-Kommission/ml)