Einführungsfrist für Speicherung von Internetdaten zu kurz

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikations- überwachung sieht eine Einführung der Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 vor. Die Bundesregierung plante ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Für die Internetbranche sollte diese erst ab März 2009 gelten.