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Anleger erhalten nach EuGH-Urteil Milliarden zurück

Bis 2001 konnten deutsche Anleger die Körperschaftssteuer der betreffenden Unternehmen nur dann auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen lassen, wenn diese Unternehmen in Deutschland saßen. Dagegen klagten die Erben eines Anleger beim Kölner Finanzgericht. Die Kölner reichten den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter. Heute kam das Urteil der Großen Kammer: Die je nach …

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