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Erbschaftssteuer in jetziger Form verfassungswidrig

Ein hochbrisanter, lange erwarteter Beschluss (Az.: 1 BvL 10/02) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde heute als Entscheidung bekannt gemacht: Die derzeitige Ungleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei Schenkung oder Vererbung ist nicht verfassungskonform. Diese Entscheidung tangiert viele ältere Mittelständler, denn die Richter bemängelten auch die Auswirkungen auf KMUs.

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