Urteil: Der BGH klärt die Haftung für verlinkte Inhalte

Wer auf Internet-Angebote Dritter verlinkt, haftet nicht uneingeschränkt für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Urteilsbegründung zu einem Urteil vom 18. Juni 2015 klargestellt (Az. I ZR 74/14). Die Richter bestätigten zwar, ein Seitenbetreiber sei verpflichtet, die zu verlinkenden Inhalte zu prüfen. Haftbar gemacht werden könne er aber nur, wenn es ihm …