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DSGVO: Die erste kommunale Unter­sagungs­verfügung trifft Tübingen

© Jan Potente – LfDI Baden-Württemberg

Erstmals seit Einführung der Daten­schutz-Grund­verordnung ist durch eine Landes­datenschutz­behörde eine Untersagungs­verfügung gegen eine deutsche Kommune ergangen. Adressatin der Maß­nahme ist die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg. Die dortige Daten­schutz­aufsicht bezieht sich auf die sogenannte Black­list, in welcher polizei­liche Daten von Asyl­bewerbern gesammelt worden sind.

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