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Der 18-Jährige, der einen Zettel schrieb und verschwand …

Jeder zweite ITK-Anbieter will mehr Mitarbeiter einstellen

Drei von vier deutschen ITK-Unternehmen (73%) erwarten steigende Umsätze. 17% der Unternehmen rechnen mit einem stabilen Geschäft und nur 10 Prozent mit Rückgängen. Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Jeder zweite ITK-Anbieter will zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Diese Zahlen stammen aus einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Neue Website der Fachhochschule des Mittelstands

Mit einer neuen Website präsentiert sich die staatlich anerkannte, private Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld im Internet. Nach Angaben der FHM hatte eine hohe Nutzerfreundlichkeit beim Relaunch oberste Priorität. Neben Informationen zu Studieninhalten, zum Bewerbungsverfahren und zum Studienverlauf sowie zu den Perspektiven nach dem Studium können Studieninteressierte auch Einblicke in studentische Projekte und einen Überblick …

Welche Kosten bei neuer Software entscheiden

Viele schütteln den Kopf, wenn sie die Preise für Betriebssysteme und Bürosoftware sehen. Dabei gibt es voll funktionsfähige Open-Source-Alternativen. Für den Support wollen allerdings auch Linux-Distributionen und OpenOffice Geld sehen. Können Unternehmer mit GPL-Lizenzen nun sparen oder nicht? Sebastian Sand meint: Geschenkt. Seine dreiteilige Analyseserie gelangt zu dem Ergebnis, dass am Ende einzig die Personalkosten …

Befragung zum demografischen Wandel in Unternehmen

In Deutschland stellt der demografische Wandel Unternehmen vor eine existentielle Frage: Wie erhält man die Innovationskraft der Unternehmen trotz älterer Belegschaften? Während viele wissenschaftliche Erkenntnisse zum allgemeinen demografischen Wandel vorliegen, mangelt es an Informationen über die Aktivitäten in Unternehmen. Diese Lücke will die Online-Befragung „Demografischer Wandel – Stand der Auseinandersetzung in deutschen Unternehmen“ schließen.

eBay haftet bei Namensklau im Rahmen des Zumutbaren

Online-Auktionshäuser – im konkreten Fall eBay – müssen für den Missbrauch von Namen ihrer Nutzer durch Betrüger haften und den Missbrauch im Rahmen des Zumutbaren verhindern, sobald sie vom Missbrauch erfahren. Allerdings sind sie als Betreiber einer Internet-Plattform nicht dazu verpflichtet, eine Vorabprüfung durchzuführen. Das entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 10. April 2008 …

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