Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Die Schon­frist bei DSGVO-Prüfungen dürf­te dem­nächst vorbei sein

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Die Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 un­mittel­bar gel­ten­des Recht. Die Auf­sichts­behörden standen und stehen eben­so wie die ver­ant­wort­li­chen Stellen vor der Heraus­forderung, sich mit der neuen Rechts­lage, ins­beson­dere mit der Viel­zahl neuer Rechts­begriffe, ver­traut zu machen.

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz: Informations­pflichten-Leit­faden gibt Kom­mu­nen DSGVO-Orientierungshilfe

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Zu den zahlreichen Änderungen, welche die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt, zählen die neuen Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14, die im besonderen Maße für kommunale Verwaltungen gelten. Die bayerische Datenschutzbehörde stellt dafür nun eine detaillierte Orientierungshilfe zur Verfügung.

IT-Unternehmen stellen sich vor: Programmierer bewerben sich lieber nach München

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Zur c’t 23/2018 ist die zweite Heise-Re­gio­nal­beilage er­schie­nen, dies­mal für die Post­leit­zahlen­bereiche 8 und 9, also vor­wie­gend in Bayern aber auch Tei­len Thü­rin­gens. So wie es aus­sieht, er­fah­ren Un­ter­neh­men vor allem in Mün­chen vom IT-Fach­kräfte­mangel nur aus der Presse, denn „Soft­ware-Entwickler zieht es nach Süden“.