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Informationssicherheit: 2019 kommt auf die Daten­schutz­beauf­trag­ten noch mehr zu

© Wilm Ihlenfeld – Fotolia

Die Ausdehnung des IT-Sicherheits­gesetzes, die euro­päische ePrivacy-Ver­ordnung, die ISO-Zer­ti­fi­zie­rung für den Daten­schutz – das Jahr 2019 dürfte einige ge­setz­li­che Neu­erungen im Bereich In­for­ma­tions­sicher­heit und Daten­schutz bringen. Nicht zu­letzt deshalb wird die Rolle der Daten­schutz­beauf­trag­ten in Un­ter­nehmen und öffent­li­chen Stellen immer wichtiger.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Die Schon­frist bei DSGVO-Prüfungen dürf­te dem­nächst vorbei sein

© Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Die Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 un­mittel­bar gel­ten­des Recht. Die Auf­sichts­behörden standen und stehen eben­so wie die ver­ant­wort­li­chen Stellen vor der Heraus­forderung, sich mit der neuen Rechts­lage, ins­beson­dere mit der Viel­zahl neuer Rechts­begriffe, ver­traut zu machen.

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