Filesharing am Arbeitsplatz: Riskantes Privatsurfen rechtfertigt die Kündigung

Das Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein vom 6. Mai 2014 (Az. 1 Sa 421/13) erstaunt nicht: Ein Arbeitnehmer, der das Internet privat während der Arbeit so intensiv nutzt, dass sich die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen seines Arbeitgebers massiv verlangsamen, verletzt auf gravierende Weise seine Arbeitspflichten und kann auch keinen Schutz vor einer ordentlichen Kündigung aufgrund seiner 21-jährigen Betriebszugehörigkeit erwarten.

Unternehmensnachfolge: Verfassungsgericht trifft ErbStG-Entscheidung

Am 8. Juli 2014 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Gültigkeit des zurzeit geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Es wird allgemein erwartet, dass das Urteil das Aus für die bestehenden Regelungen bedeutet. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass ein künftiges Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für Erben und Beschenkte spürbar teurer kommen wird.

Verbraucherrechterichtlinie: Online-Shops müssen bis 13. Juni aktualisiert sein

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Wie der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. erklärt, müssen viele Online-Händler ihre AGB, Widerrufsbelehrungen und Shop-Systeme noch auf den neuesten Stand bringen sowie ihren Kunden ab dem Stichtag ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Sonst drohten teure Abmahnungen.

Auftragsdatenverarbeitung: BITKOM bietet Mustervertrag für externe IT-Services

Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen übertragen Teile ihrer Datenverarbeitung an externe IT-Dienstleister. Dabei müssen die Vertragspartner Regelungen zum Datenschutz treffen. Der Hightech-Verband BITKOM hat zu diesem Zweck nun eine kostenlose Mustervertragsanlage erstellt. Damit sollen die Geschäftspartner sicherstellen, dass die Daten gesetzeskonform verarbeitet werden.

AGB-Änderungen: Skype und Dropbox kontrollieren Nutzerinhalte

Sowohl der Kommunikationsdienst Skype als auch der Cloud-Anbieter Dropbox ändern ihre AGB. Begründet werden die Modifikationen mit rechtlichen Aspekten und einer komfortableren Synchronisierung zwischen unterschiedlichen Geräten. Die Kon­se­quen­zen aus den AGB-Änderungen reichen aber weit­er als auf den ersten Blick erkennbar ist, wie uns die Fachanwältin für In­for­ma­tions­tech­no­lo­gie­recht, Dr. Astrid Auer-Reinsdorff von der Berliner Kanzlei Auer im …