Grenzenlos streamen: EU-Entwurf macht Online-Dienste europaweit nutzbar

Ein Netflix-Kunde aus Deutschland soll sein Video-on-Demand-Angebot auch im Frankreich-Urlaub nutzen dürfen. Das will die EU mit einem gestern vorgelegten Verordnungsentwurf erreichen, der voraussichtlich ab 2017 gültig wird. Bisher können Nutzer, die einen Streaming-Dienst wie Netflix, Amazon Prime Video oder Spotify in einem Land gebucht haben, ihn nur in ebendiesem Land nutzen.

Freie Router-Wahl: Bundesregierung will den Router-Zwang abschaffen

Etliche Telekommunikationsanbieter schreiben ihren Kunden vor, welchen Router sie für die Internet-Nutzung zu verwenden haben. Dieser Praxis will die Bundesregierung nun per Gesetz einen Riegel vorschieben. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Router-Freiheit soll Verbrauchern eine freie Produktauswahl ermöglichen und die Abhängigkeit der Hersteller von den Netzbetreibern lockern.

Öffentliche Auftragsvergabe: Bundesregierung plant Reform des Vergaberechts

Der Mittelstand dürfte in Zukunft bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht mehr benachteiligt werden und auch den Kommunen will die Bundesregierung die Auftragsvergabe erleichtern. Die Umsetzung von drei neuen EU-Richtlinien, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ziele auf eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ab, u.a. sollen Mindestfristen verkürzt und die elektronische Vergabe müsse gestärkt werden.

Rheinland-Pfalz: Bürger gestalten das Transparenzgesetz mit

Rheinland-Pfalz will sich als erstes deutsches Bundesland per Gesetz zu mehr Transparenz und Bürgerteilhabe verpflichten. Und bereits am Gesetzgebungsprozess sollen die Bürger mitwirken. Kernstück der Reform, mit der die Landesregierung die Verwaltung zu einer aktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet, ist eine digitale Transparenzplattform. Dort sollen Daten und Informationen der Verwaltung öffentlich zur Verfügung stehen.

Regierungsentwurf: Die Verjährung bei Steuerhinterziehung bleibt strittig

Spätestens seit dem Frühjahr 2014 war absehbar, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Zukunft spürbar teurer kommen dürfte. Nun hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Er unterscheidet sich allerdings in einem wichtigen Punkt von der Referentenfassung: Die strafrechtliche Verjährungsfrist für „einfache“ Hinterziehung soll weiter bei fünf Jahren liegen. Der Referentenentwurf hatte generell für …