Signaturgesetz macht für alle signierten Daten die Nachsignatur zur Pflicht

Das aktuelle deutsche Signaturgesetz schreibt zum 01. Januar 2008 die Verwendung neuer Schlüssellängen zur elektronischen Signatur vor. Damit werden aktuelle Schlüssel zum Ende des Jahres ungültig, und alle signierten Daten müssen vor dem 31. Dezember 2007 mit einer „neuen“ Signatur bzw. Zeitstempel nachsigniert werden. Diese Änderung erfordert eine frühzeitige Vorbereitung.