Unzulässige Stellenausschreibung trotz AGG folgenlos

Die Bundesregierung wies vor kurzem in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausdrücklich darauf hin, dass ein Schadensersatzanspruch nach dem AGG erst aus der Nichteinstellung eines Bewerbers trotz gleicher oder sogar besserer Qualifikation entstehen könne, nicht aber aus einer unzulässigen Stellenausschreibung als solcher.

Wirtschaftsministerium für Überprüfung des AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet. Zwar sei die von der Wirtschaft befürchtete Klagewelle bislang ausgeblieben. Gleichwohl habe das Gesetz für viele Betriebe eine höhere Bürokratiebelastung gebracht und Personalfragen komplizierter gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von …

Personaler halten AGG überwiegend für sinnlos

Die Personalmanager in Deutschland stehen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch immer skeptisch gegenüber. Das ergab eine Umfrage des Online-Stellenmarktes StepStone, an der sich 831 Personalmanager beteiligten. 69,4% der Befragten halten das Gesetz für sinnlos, nur 15,4% finden die gesetzliche Regelung sinnvoll. Außerdem behaupten 64%, dass sich ihr Arbeitsalltag durch das AGG nicht verändert habe.

AGG nicht aus den Augen verlieren

Vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 wurde den deutschen Unternehmen eine Klagewelle prophezeit. Interessensverbände, Rechtsanwälte und Politiker befürchteten amerikanische Verhältnisse in Deutschland. Doch hohe Entschädigungssummen sind bisher ausgeblieben, so dass sich viele Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben arrangiert haben – und, vor allem im Mittelstand, die Risiken des AGG gerade deswegen …

Freiberufler und Handwerk über AGG wenig informiert

Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin hat kürzlich mit Unterstützung der Gothaer Versicherung die erste bundesweite Studie zu subjektiven Erfahrungen, Befürchtungen und Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen im Umfeld des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchgeführt. Die Studie ergab, dass vor allem Freiberufler und Handwerksbetriebe noch relativ schlecht über das AGG informiert sind.

AGG bringt unerwartete Nachteile für Bewerber

Der große Run auf Entschädigungen wegen fingierter Diskriminierungen blieb zwar aus, dennoch habe das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Folgen, die nicht im Sinne der Initiatoren seien: Rechtsunsicherheit und ein hoher Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen, aber auch weniger Transparenz für abgelehnte Bewerber. Denn die meisten Unternehmen nennen aus Angst vor AGG-Klagen keine Gründe mehr für Absagen, so …