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Klarnamenpflicht: Facebook muss vorläufig keine Pseudonyme dulden

Facebook hat sich erfolgreich gegen die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gewehrt, Benutzerkonten unter einem Pseudonym zuzulassen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Facebook Ireland Limited stattgegeben (Az. 15 E 4482/15): Zwar schreibe das deutsche Recht Dienstanbietern vor, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

Irreführend: Das OLG Köln rügt Amazons Prime-Bestellknopf

Amazon darf den Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht mehr verwenden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, diese Beschriftung – mit der Kunden zum Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft bewegt werden sollen – sei irreführend. Der Kunde werde mit der Schaltfläche nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass er damit ein letztlich zahlungspflichtiges Angebot annehme.

Ärztebewertungen: Der BGH verpflichtet Bewertungsportale zu gründlicherer Prüfung

Portale, auf denen Patienten die Leistung von Ärzten bewerten können, sind auf Verlangen eines Betroffenen zu einer strengen Prüfung verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Zahnarzt: Er war von einem ehemaligen Patienten mit einer Gesamtnote von 4,8 bewertet worden. Der Zahnarzt hatte sich zunächst erfolglos um eine Löschung …

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