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Widerrufsbelehrung muss Verbraucherrechte enthalten

Ein aktuelles Urteil (vom 12. April 2007 – VII ZR 122/06) des Bundesgerichtshofs präzisiert den Inhalt einer gültigen Widerrufsbelehrung. Wichtigste Aussage: Es reicht nicht, darauf hinzuweisen, dass der Kunde widerrufen kann, und ansonsten nur dessen Pflichten zu erläutern. Die Widerrufsbelehrung muss auch sonstige Rechte des Kunden im Zusammenhang mit dem Widerruf aufführen. Im konkreten Rechtsstreit …

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